Work und Travel in den USA
Obwohl die USA nicht als ein klassisches Land für Work und Travel gilt, sind auch dort sowohl Tourismusindustrie als auch Land- und Forstwirtschaft auf die Saisonarbeiter angewiesen. Die Auswahl an Jobs ist so vielfältig wie das Land selbst - vom Barkeeper in einer Strandbar in Florida, über den Verleiher von Surfbrettern in Kalifornien bis hin zum Erntearbeiter auf einer Farm in Utah. Auch Supermärkte, Pizza-Service oder Büros suchen ständig Aushilfen. Nur Tätigkeiten als Au Pair, Lehrer, Trainer, in der Pharmazie und der Medizin dürfen im Rahmen des Programms nicht ausgeübt werden.
Außerdem locken die Vereinigten Staaten mit vielen Reizen, für die es sich lohnt, einmal eine längere Zeit dort zu bleiben und verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. So gibt es beispielsweise jede Menge Arbeit in den zahlreichen Nationalparks des Landes. Dort gibt es dann neben der Arbeit auch noch einiges an Natur und Schönheit zu sehen. Für diejenigen, die mehr (oder zumindest eine andere Art von) Action brauchen, gibt es natürlich auch eine große Auswahl an Vergnügungsparks. Hier einmal hinter die Kulissen zu schauen und selbst am Geschehen beteilgt zu sein, sollte sich niemand, der die Gelegenheit bekommt, entgehen lassen.
Die Dauer des Aufenthaltes bei einem Work und Travel Programm beläuft sich lediglich auf fünf Monate. Davon kann vier Monate lang gearbeitet und zum Schluss noch vier Wochen gereist werden. In dieser Zeit gilt es dann, zu entscheiden, welcher Teil des riesigen Landes noch erkundet werden soll. Wer Glück hat, dem fällt die Entscheidung leicht, alle anderen werden sich fragen:"Ost- oder Westküste?" "Chicago oder doch lieber Dallas?"
Für die Teilnahme am Work and Travel Programm in den USA müssen die Teilnehmer über ein J-1-Visums verfügen. Dieses berechtigt sie zur Arbeit in den Vereinigten Staaten zwischen den Monaten Mai und November. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung des Visums erfüllt werden:
- Bei der zuständigen US-Botschaft muss ein DS-2019-Formular vorgelegt werden.
- Der Teilnehmer muss des Status eine Studenten, Schüler oder Auszubildenden vorweisen können
- Der Antragsteller muss einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (500 Euro pro Monat) erbringen
- Kann der Teilnehmer zur Zeit der Antragstellung kein Formular des zukünftigen Arbeitgebers vorlegen, muss eine höhere Summe finanzieller Mittel nachgewiesen werden.
Sind diese Schritte getan, gilt es, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten und die Vorfreude zu genießen!
