Im Ausland arbeiten
Voraussetzungen

Voraussetzungen

Meistens liegt die Dauer des Aufenthalts des Au Pairs bei der Gastfamilie bei sechs Monaten oder einem Jahr, diese kann aber auf Wunsch verlängert werden. Beispielweise kann ein kompletter Monat zusätzlich genutzt werden, im Anschluss an den Austausch, um das Land zu bereisen.

Für den Austausch sollte der Babysitter neugierig auf andere Kulturen sein sowie darauf, in einem fremden Land zu arbeiten. Natürlich steht die Arbeit mit Kindern im Vordergrund und deshalb sind bereits Erfahrungen in der Kinderbetreuung oder pädagogische Vorkenntnisse wie beispielsweise durchs Babysitten bei Bekannten oder von Geschwistern oder durch Praktika in Kindergärten oder anderen Betreuungseinrichtungen von Nöten. Teilweise werden auch Referenzen verlangt, die diese Erfahrungen belegen.

Die Altersgrenze für Kindermädchen liegt zwischen 18 und 26 Jahren und sie sollen über eine bereits absolvierte Ausbildung oder zumindest über einen abgeschlossenen Schulabschluss verfügen. Außerdem sollen sie ledig sein, keine eigenen Kinder haben und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorweisen.
Zu beachten ist auch, dass in einigen Agenturen nur weibliche Au Pairs vermittelt werden, da Männer zuweilen schwieriger zu vermitteln sind als Frauen.

Natürlich können auch die benötigten Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes durch diverse Sprachkurse aufgefrischt werden, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und sich mit der Familie besser verständigen zu können. Dies ist aber nicht Bedingung, da die nötige Sprachpraxis automatisch durch den täglichen Austausch mit der Familie verbessert wird. Zusätzlich werden beispielsweise in den USA Collegekurse angeboten, die von den Gasteltern finanziert werden.
Dadurch kann man ein großes Stück an Lebenserfahrung sammeln und seine vorhandenen Sprachkenntnisse für den weiteren Lebenslauf aufbessern. Zusätzliche Bedingung ist meist der Nichtraucherstatus, denn gerade bei der Arbeit mit Kindern sollte sich das Au Pair als Vorbild in der Erziehung sehen.

In den meisten Fällen wird ein Führerschein benötigt, vor allem in den USA wo die nächste Einkaufsmöglichkeit schon einmal 100 Kilometer entfernt sein kann. Denn auch der wöchentliche Einkauf kann, neben der Betreuung und dem Abholen der Kinder von der Schule, zu den Pflichten des Kindermädchens gehören.

Die Visumspflicht ist von Land zu Land unterschiedlich, meistens reicht jedoch das „Working Holiday Visum“ wie beispielweise in Neuseeland und Australien. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass das Kindermädchen mit diesem Visum nicht die ganze Zeit bei ein und der selben Gastfamilie bleiben kann, sondern nach einen halben Jahr wechseln muss. In den USA dagegen wird das j1- Visum für Austauschprogramme im Bereich Bildung und Kultur benötigt, mit welchem der Aufenthalt bei der Gastfamilie nicht unterbrochen werden muss. So kann das Au Pair die ganze Zeit des Aufenthalts bei ein und derselben Familie wohnen und sich dadurch viel besser dort einleben.

Zusätzlich muss ein gültiger Personalausweis vorgewiesen werden können, welcher mindestens noch drei Monate Gültigkeit besitzt. Auch die benötigten Versicherungen wie Kranken- ,Unfall- , und Reiseversicherung sollten im Vorfeld abgeschlossen werden. Dies wird allerdings auch von einigen Agenturen übernommen.


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